
Zu unserem Leistungsspektrum gehören folgende Komponenten:
Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes besteht die Möglichkeit, dass pflegende Angehörige mit Hilfe der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege entlastet werden.
Hierzu finanziert die Pflegekasse bei einer bestehenden Pflegeeinstufung bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege mit einem Gesamtvolumen von max. 1.510 €.
Bei der Langzeitpflege (auch Dauerpflege genannt) zieht der hilfe- oder pflegebedürftige Mensch aus dem häuslichen Bereich in das Alten- und Pflegeheim ein. Da dieser Schritt einen erheblichen Einschnitt in das bisher geführte Leben darstellt, ist es für uns besonders wichtig, dass die zukünftige Bewohnerin bzw. der zukünftige Bewohner unser Haus schon frühzeitig kennen lernt. Um sich einen umfassenden Eindruck zu verschaffen, ist ein Probewohnen im Rahmen der Kurzzeitpflege möglich.
Preise: siehe Tabelle